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Behandlung

Klassisch-homöopathische Anamnese und Behandlung durch eine Heilpraktikerin unterscheiden sich grundsätzlich von der ärztlichen. Ich nehme mir Zeit für eine umfassende, persönliche Anamnese und gebe Ihnen den Raum, Ihre Problematik ausführlich und in vertrauensvoller Atmosphäre zu erläutern.

Dauer und Inhalt des homöopathischen Gesprächs zur Bestandsaufnahme (Anamnese) unterscheiden sich grundsätzlich bei akuten und chronischen Erkrankungen.

Im Falle einer akuten Erkrankung ist die Anamnese in der Regel mit 30-45 Minuten Dauer relativ kurz. Von Interesse sind vor allem die aktuellen Beschwerden, eventuelle auslösende Umstände und Begleitsymptome.

Für die Behandlung einer chronischen Erkrankung ist eine gründliche und umfangreiche Erfassung der Gesamtsituation erforderlich, die Erstanamnese.

Ich werde ungewohnt viel über Sie erfahren wollen - nicht nur bezüglich Ihrer Beschwerden in ihrer Gesamtheit und im Detail, sondern auch über Ihre Krankheitsvorgeschichte und die Ihrer Familie, Ihre typischen Begleitsymptome, Ihre Reaktion auf Dinge wie Nahrung und Umwelteinflüsse usw. Viel Raum wird auch die Analyse Ihrer typischen Konfliktbewältigungsmuster, Ihrer seelischen Verletzungen in der Vergangenheit, Ihrer Ängste und Hoffnungen und Ihrer familiären Beziehungen einnehmen.

Dieses Erstgespräch dauert zwischen 1,5 - 2 Std., bei lang andauernden chronischen Erkrankungen auch länger.

Basierend auf dieser umfassenden Bestandsaufnahme erstelle ich eine Fallanalyse - eine Auswertung der Informationen aus der Erstanamnese mit dem Ziel, die für Sie und Ihre Beschwerden individuell passende Arznei zu finden.

Nachdem Sie Ihre Arznei eingenommen haben, besprechen wir nach einiger Zeit (4-6 Wochen) den Verlauf Ihrer Symptomatik erneut, um festzustellen, welche Wirkung die Arznei hatte und wie der weitere Verlauf Ihrer Behandlung aussehen kann (Follow-up). Dies wird in regelmäßigen Abständen stattfinden wobei die Abstände zwischen den Folgesitzungen mit fortschreitender Behandlung größer und Ihr Befinden kontinuierlich besser werden sollte.

Die Kosten für eine klassisch-homöopathische Behandlung werden von Ihrer Privatversicherung in der Regel übernommen, auch die Beihilfe und Zusatz-Krankenversicherungen übernehmen i.d.R. einen Teil. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung durch eine Heilpraktikerin nicht (ausgenommen die IKK Rheinland-Pfalz, vgl. Link VKHD).

 

 

 


Kontakt:

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    Elke Kramper

    Heilpraktiker
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